Ausführen vom Windows Movie Maker nicht zulassen
Mit diesem Tipp können Sie einstellen, ob der WIndows Movie Maker gestartet werden kann. Dieses Tool wird ab Windows XP ausgeliefert und kann zur Aufnahme und Bearbeitung von Videos benutzt werden.
Starten Sie den Registryeditor und ändern Sie in der Registry die Einträge wie beschrieben ab. Beachten Sie dazu bitte folgende Punkte:
Aufrufen von REGEDIT.EXE (alle Betriebssysteme) oder REGEDT32.EXE (nur Windows NT/2000)
Wenn der Pfad zum Schlüssel nicht vorhanden ist, müssen Sie die nötigen Schlüssel selber hinzufügen. Rechtsklick auf den letzten Schlüssel (links im Tree) aus dem Kontextmenü "Neu" -> "Schlüssel" auswählen, und die fehlenden Schlüssel mit den angegebenen Namen anlegen. |
Unter:
[für den Anwender]
HKEY_CURRENT_USER\ Software\ Policies\ Microsoft\ WindowsMovieMaker
[für das System (alle Anwender)]
HKEY_LOCAL_MACHINE\ Software\ Policies\ Microsoft\ WindowsMovieMaker
Erstellen Sie hier einen neuen Wert mit dem Namen "MovieMaker" als Datentyp REG_DWORD.
Setzen Sie den Wert auf:
1 |
Der Movie Maker kann nicht gestartet werden |
0 |
Movie Maker kann gestartet werden (Standard) |
In der Professional Version von Windows können Sie dieses auch über die Gruppenrichtlinie konfigurieren. Starten Sie dafür über "Start" -> "Ausführen" die Datei "gpedit.msc" und gehen Sie unter: |
|
Computerkonfiguration: |
JA |
Benutzerkonfiguration: |
JA |
Pfad: |
Administrative Vorlagen\Windows-Komponenten\Windows Movie Maker |
Einstellungsname: |
Ausführung von Windows Movie Maker nicht zulassen |
Ist der Eintrag nicht vorhanden, wird von Windows automatisch der Standard-Wert benutzt.
WinFAQ: Startseite | WinFAQ: HTMLMenü | WinFAQ: Java Version
Der Tipp enthält einen Fehler oder Sie haben noch eine Ergänzung dafür? Schreiben Sie uns über die Feedback-Seite an: Feedback-Formular
URL: http://www.winfaq.de/faq_html/Content/tip1500/onlinefaq.php?h=tip1870.htm
WinFAQ ® Version 9.01 Copyright © 1996/2016 by Frank Ullrich